Behörden, öffentliche Einrichtungen, Vereine etc.


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Genehmigung von Schießstätten (FB Recht und Ordnung):

Arbeitsgebiet Waffenrecht
Marienstraße 14
Tel.: 0511 - 168-43441 bis 49445
Fax 0511 - 168-49446
Stadtbahnlinien: 1, 2, 4, 5, 6, 8, 10, 11, 17 (Aegidientorplatz)
Buslinien: 131, 132 (Aegidientorplatz)

Im Arbeitsgebiet Waffenrecht des Fachbereiches Recht und Ordnung werden für Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover haben, folgende Angelegenheiten bearbeitet:

- Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnisse ( Waffenbesitzkarte, Waffenschein, „Kleiner Waffenschein“, Europäischer Feuerwaffenpass, etc. ),
- Anträge auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung / Sprengstofferlaubnis
( Wiederlader, Böllerschützen, Schwarzpulverschützen ) nach § 27 Sprengstoffgesetz,
- Anträge auf Erteilung von Fischereischeinen ( auch Bürgerämter ),
- Anträge auf Erteilung von Jagdscheinen,
- sonstige Anträge ( Schießerlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen, Waffenhandelserlaubnisse, Genehmigung von Schießstätten, etc. ) nach dem Waffengesetz.

© Landeshauptstadt Hannover





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